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Verfahrenskostenhilfe
Unterstützung auf dem Weg zum Ziel
Zusätzlich zu den von uns angebotenen Leistungen bei der Vermarktung Ihrer Erfindung, bieten wir Ihnen professionelle Hilfe und Unterstützung bei der Erlangung von Verfahrenskostenhilfe vor dem Deutschen Patent- und Markenamt.
Für nachfolgende Verfahren kann die Verfahrenskostenhilfe beantragt werden:
- Patenterteilungsverfahren
- Einspruchsverfahren
- Patentbeschränkungsverfahren
- Gebrauchsmustereintragungsverfahren
- Gebrauchsmusterlöschungsverfahren
- Topografieeintragungsverfahren
- Typografielöschungsverfahren
- Geschmacksmusterverfahren
sowie zur Aufrechterhaltung des
- Patentschutzes
- Gebrauchsmusterschutzes
- Geschmacksmusterschutzes
Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe hat zur Folge, dass die Kosten des Verfahrens und die Vergütung eines beigeordneten Anwalts vollständig oder teilweise von der Staatskasse übernommen werden.
Folgende Gebühren umfasst ebenfalls die Verfahrenskostenhilfe:
- Anmeldegebühr
- Recherchegebühr
- Prüfungsantragsgebühr
- Weiterbehandlungsbebühr
- Jahresgebühren
- Verfahrenskosten im Einspruchverfahren
- Beschwerdegebühr
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Bitte beachten Sie:
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Unser Unternehmen tätigt keine Rechtsberatung.
Wir unterstützen Sie jedoch bei der Erlangung von spezifischen Anforderungsprofilen Ihres Patentes, Erfindung, e.t.c. so dass ein Erlangen der Verfahrenskostenhilfe vereinfacht wird.
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